Arbeitgeberkontenmeldung - DSAK
Die Krankenkassen führen für die einzelnen Betriebe Arbeitgeberkonten. Hier werden die Beitragszahlungen der Arbeitgeber verbucht und weitere Informationen zum Arbeitgeber gespeichert. Um Änderungen dieser Daten möglichst zeitnah zu erhalten, wurde Mitte 2023 bereits die elektronische Arbeitgeberkontenmeldung per Datensatz DSAK eingeführt.
Inhalt des DSAK
Der DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto) enthält im Wesentlichen folgende Angaben
- Grunddaten zum Betrieb (Betriebsnummer, Anschrift)
- Dienstleisterangaben
- Wahlerklärung zum U1-Umlageverfahren
- SEPA-Lastschriftmandat
Sofern es in diesen Bereichen Änderungen gibt, wird in Lohnabzug ein DSAK (Arbeitgeberkonten-Meldung) erzeugt und zum Versand bereitgestellt. Diese Meldungen laufen im DEÜV-Meldeverfahren mit. Ähnlich wie der Datensatz Betriebsdaten (DSBD) werden bei der Arbeitgeberkontenmeldung jedoch keine Arbeitnehmerdaten gemeldet, sondern Arbeitgeberdaten.
Neben der Meldung von Änderungen durch den Betrieb, kann die Krankenkasse (Einzugsstelle) auch einen DSAK anfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein neuer Mitarbeiter mit einer bislang noch nicht verwendeten Krankenkasse neu anfängt. Dann fehlen der Krankenkasse noch die Angaben zum Betrieb. Diese Angaben werden dann per DSAK angefordert.
In Lohnabzug erfolgen die DSAK-Meldungen automatisch. Bei Änderungen der Adressdaten oder des Ansprechpartners wird zeitgleich in aller Regel auch ein DSBD erzeugt, so dass nicht nur die Kassen über eine Anschriftenänderung informiert werden, sondern auch die Krankenkassen. Es ist also auch möglich, dass es mehrere DSAK-Meldungen in einem Monat gibt – nämlich im Falle einer Änderung (z.B. Adressänderung), die dann alle aktuell verwendeten Krankenkassen betrifft.