Pflege-Mindestlohn steigt zum 1.5.2024

Ab 1.5.2024 dürfen sich Arbeitnehmer in der Pflege über höhere Mindestlöhne freuen. Denn der Pflege-Mindestlohn steigt erneut ab 1.5.2024.

 

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Neue Pflege-Mindestlöhne ab 2024

Ab Februar 2024 stand die erste Erhöhung an. Eine weitere Pflege-Mindestlohn-Erhöhung folgt dann zum 1.5.2024 und eine weitere Erhöhung steht zum 1.7.2025 an.

 

Für Pflegehilfskräfte:

  • Ab 1.2.2024: 14,15 Euro
  • Ab 1.5.2024: 15,50 Euro
  • Ab 1.7.2025: 16,10 Euro

 

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

  • Ab 1.2.2024: 15,25 Euro
  • Ab 1.5.2024: 16,50 Euro
  • Ab 1.7.2025: 17,35 Euro

 

Für Pflegefachkräfte:

  • Ab 1.2.2024: 18,25 Euro
  • Ab 1.5.2024: 19,50 Euro
  • Ab 1.7.2025: 20,50 Euro

 

Mindestlohn auch für Wegzeiten und Bereitschaftsdienst 

Arbeitgeber müssen den Pflege-Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen. 

Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.

 

Mehr Urlaub 

Beschäftigte in der Pflege haben bereits jetzt gemäß der aktuell gültigen Verordnung einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Der Mehrurlaub beträgt bei Beschäftigten mit einer Fünftagewoche für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 9 Tage.