Kurzfristigkeitsgrenzen 2024

Kurzfristige Beschäftigungen gehören zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Anders als bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen, kommt es hier auf die Einhaltung der Zeitgrenzen der Beschäftigung an.

 

 AdobeStock 703947838 kurzfristige Beschäftigung

 

 

 Der große Vorteil der kurzfristigen Beschäftigungen liegt in der Beitragsfreiheit. Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, so sind keine Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Konkret sind dies insgesamt rund 40 % Abgaben, die mit einer kurzfristigen Beschäftigung gespart werden können. Für den Betrieb und den Beschäftigten entfallen jeweils rund 20 % Lohnnebenkosten.

 

Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung

 

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn diese an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt wird. Dabei kommt der Befristung der Beschäftigung eine besondere Bedeutung zu.

Kurzfristigkeit liegt vor, wenn eine Beschäftigung 

 im Voraus vertraglich oder

 aufgrund der Art und Weise bzw. ihrem Wesen nach oder

 aufgrund eines Rahmenvertrags auf Arbeitseinsätze von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr

befristet ist.

 

Früher war noch eine Unterscheidung zwischen den Wochenarbeitstagen für die Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung vorzunehmen. Dies gilt nun nicht mehr. Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung stellen eine gleichwertige Alternative dar und hängen nicht mehr vom Beschäftigungsumfang ab.

Für die Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung sind auch etwaige Vorbeschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr zu berücksichtigen, die auf die Zeitgrenzen angerechnet werden.

 

Berufsmäßigkeit und Kurzfristigkeit

 

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Entgelt daraus mehr als die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 Euro) beträgt. 

Als Berufsmäßigkeit gilt, wenn die Beschäftigung für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie ist immer anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres 70 Arbeitstage bzw. drei Monate überschreiten. Bei den Beschäftigungszeiten werden alle Beschäftigungen angerechnet, in denen das Entgelt monatlich mehr als 538 Euro betrug.

Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen direkt hintereinander ausgeübt, so werden diese zusammengerechnet. 

Werden die Kurzfristigkeitsgrenzen (Zeitgrenzen) überschritten, führt dies mit dem Folgetag der Feststellung grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht in allen Versicherungszweigen.

 

Kurzfristige als Ferienjobber

 

Die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse sind oft die ideale Lösung, wenn es um die Beschäftigungen von Ferienjobber in den Sommerferien geht. Da diese Beschäftigungen meist nur innerhalb der Ferien für einige Wochen ausgelegt sind, werden die Kurzfristigkeitsgrenzen regelmäßig nicht überschritten. Allerdings ist natürlich auch auf etwaige Vorbeschäftigungen zu achten.

Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung macht der Ferienjob gleich doppelt Spaß, da für den Ferienjobber durch die fehlenden Sozialabgaben ein höheres Nettoentgelt bleibt und der Betrieb bei den Lohnnebenkosten entlastet ist.