Lohnsteuer 2024 rückwirkende Änderungen geplant
Bei der Lohnsteuerberechnung für 2024 sollen noch rückwirkende Änderungen erfolgen. Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs („Steuerfortentwicklungsgesetz“) beschlossen.
Danach soll die Lohnsteuerberechnung 2024 noch einmal rückwirkend ab 1.1.2024 angepasst werden. Erneut soll der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte (nach rechts) verschoben werden.
Fraglich ist nach jetzigem Stand, ob die geänderte Lohnsteuerberechnung noch Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung haben wird. Denn tatsächlich soll die Veröffentlichung der neuen Lohnsteuerablaufpläne erst im November 2024 erfolgen. Ob das Finanzministerium dann eine Aufrollung der bislang erstellten Abrechnungen aus dem Jahr 2024 verlangt, ist noch nicht klar. Es bleibt hier somit abzuwarten, ob die Änderungen über die Lohnabrechnung abgebildet werden oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Vorgesehen ist eine rückwirkende Steuererleichterung ab 1.1.2024. Konkret soll der bisherige Grundfreibetrag von 11.604 Euro auf 11.784 Euro rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben werden.
Der Kinderfreibetrag soll von 6.384 Euro auf 6.612 Euro für 2024 steigen.
Ferner sind bereits auch schon Werte für die Lohnsteuerberechnung 2025 und 2026 in dem Gesetz enthalten. Danach ist für das Jahr 2025 eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.084 Euro (bzw. auf 12.336 Euro ab 1.1.2026) vorgesehen.
Der Kinderfreibetrag soll 2025 auf 6.672 Euro bzw. auf 6.828 Euro im Jahr 2026 steigen.
Anmerkung: Die Werte können sich im Herbst 2024 nochmals ändern, wenn der aktuelle Sachstand (Progressionsbericht) vorliegt.