Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Kürzlich ist ein Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht worden. In diesem sind unter anderem die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 enthalten.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung soll im Jahr 2025 auf jährlich 66.150 Euro ansteigen. Im Jahr 2024 lag sie noch bei 62.100 Euro.
Für 2025 beträgt somit die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird ab 2025 nicht mehr nach alten und neuen Ländern unterschieden. Sie steigt 2025 auf (bundeseinheitlich) 96.600 Euro jährlich bzw. 8.050 Euro monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen nach dem Entwurf deutlich an. Dies hängt mit der allgemeinen Lohnentwicklung zusammen. Es wird mit einer endgültigen Veröffentlichung der neuen Beitragsbemessungsgrenzen Ende November gerechnet.