Krankenkassen – Beitragserhöhungen zum 01.11.2024

Zum 1.11.2024 erhöhen mehrere Krankenkassen die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze. Nachdem im Laufe des Jahres 2024 bereits einige Kassen unterjährig die Zusatzbeiträge erhöht haben, folgen nun kurz vor Jahresende weitere Krankenkassen mit teils deutlichen Beitragserhöhungen

 

 

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Zum 1.11.2024 steigen die Zusatzbeitragssätze der folgenden Krankenkassen:

  • BKK Pfalz erhöht den Zusatzbeitragssatz auf 3,9 % (Gesamtbeitrag 18,5 %)
  • BKK Gildemeister Seidensticker auf 3,4 % (Gesamtbeitrag 18,0 %)
  • Bahn BKK erhöht auf 3,4 % (Gesamtbeitrag 18,0 %)
  • Viactiv erhöht auf 3,27 % (Gesamtbeitrag 17,87 %)
  • BKK VDN auf 3,19 % (Gesamtbeitrag 17,79 %)
  • IKK – die Innovationskasse auf 3,1 % (Gesamtbeitrag 17,7 %)
  • BKK Herkules auf 2,3 % (Gesamtbeitrag 16,9 %)

Die versicherten Arbeitnehmer bei den Krankenkassen haben durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes die Möglichkeit, ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen und können die Krankenkasse wechseln.

Wichtig für Sie in der Lohnabrechnung: Aktualisieren Sie die Beitrags- und Umlagesätze (Beitragsabgleich) vor der Novemberabrechnung, so dass Sie mit den korrekten Beitragssätzen abrechnen können.