Lohnsteuerberechnung Dezember 2024 – Entlastung
Im Dezember 2024 gilt in der Entgeltabrechnung ein geänderter Lohnsteuerablaufplan. Dieser sieht eine rückwirkende Steuerentlastung ab 01.01.2024 vor. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies weniger Lohnsteuer im Dezember 2024.
Der Bundestag hat am 18.10.2024 das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ verabschiedet, welches die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht. Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, so dass im Dezember 2024 eine neue Lohnsteuerformel gilt.
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes zählt die weitere Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro. Ferner wird der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden.
Die Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2024.
Auswirkungen in der Entgeltabrechnung
In der Entgeltabrechnung bedeutet dies, dass aber nicht das komplette Jahr 2024 zu korrigieren ist. Vielmehr wird die Steuerentlastung mit der Dezemberabrechnung 2024 in einem Zug komplett nachgeholt.
Die neue Lohnsteuerformel Dezember 2024 steht Ihnen mit Update (Version 35.00.00) bereits zur Verfügung, so dass Sie die Entgeltabrechnung Dezember 2024 bereits mit der aktuellen Lohnsteuerberechnungsformel durchführen können.
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, eine Lohnsteuerentlastung zwischen rund 30 bis 40 Euro im Dezember bei einem Bruttoentgelt von 3.500 bis 4.500 Euro monatlich. Dies bedeutet eine ungefähre Steuerentlastung von ca. 3 Euro im Monat bei einem „mittleren Bruttoentgelt“.
Hinweis: Im Dezember wird regelmäßig auch ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.