Feiertagszuschläge im Dezember 2024
Der Dezember ist ein echter Feiertagsmonat. Durch die Weihnachtsfeiertage und Silvester können sich die meisten Arbeitnehmer über ein paar zusätzliche freie Tage freuen. Aber auch diejenigen Arbeitnehmer, die an den Feiertagen arbeiten müssen, hält der Gesetzgeber ein paar Besonderheiten für die Feiertagsarbeit bereit. Diese Regelungen sollten Sie in der Entgeltabrechnung kennen.
.
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtarbeit kann durch Zuschläge besonders vergütet werden. Konkret können für diese Arbeiten zu besonderen Zeiten Zuschläge gezahlt werden, die steuerfrei und regelmäßig auch beitragsfrei gestellt sein können. Hierdurch erzielen Arbeitnehmer, die diese Zuschläge erhalten ein „verhältnismäßig hohes Nettoentgelt“ für diese Arbeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei gestellt werden („SFN-Zuschläge“).
Wichtig für die steuerfreie Zahlung ist, dass die Arbeitsleistung zu diesen Zeiten auch tatsächlich erfolgt (erbracht) worden ist. Also tatsächlich gearbeitet wurde.
Steuerfreiheit SFN-Zuschläge
Begünstigte SFN-Zuschläge bleiben in folgendem Umfang steuerfrei, wobei sich die Prozentsätze auf den Stunden-Grundlohn beziehen:
- Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Beginnt die Arbeit vor 0.00 Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr.
- Der steuerfreie Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt – vorbehaltlich des höheren Zuschlagssatzes, falls der Sonntag mit einem Feiertag zusammenfällt, maximal 50 %. Sonntagsarbeit ist die Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr am Sonntag und – falls die Tätigkeit vor Mitternacht beginnt – die Zeit bis 4.00 Uhr am Montag.
- Der steuerfreie Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt am 31. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags an den gesetzlichen Feiertagen maximal 125 %
- am 24. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai maximal 150 %.
Entsprechend der Sonntagsregelung gelten bis 4.00 Uhr am Folgetag ebenfalls die Feiertagszuschläge, wenn die Beschäftigung vor Mitternacht aufgenommen wurde.
Wird an Sonn- oder Feiertagen einschließlich der gleich begünstigten Zeit bis 4.00 Uhr des Folgetags gearbeitet, kann zusätzlich der Zuschlagsatz für Nachtarbeit steuerfrei gezahlt werden. Die Zuschlagsätze können hier auch dann zusammengerechnet werden, wenn nur ein Zuschlag gezahlt wird.
Feiertagszuschläge im Dezember 2024
Im Dezember können somit (bundesweit) für Arbeiten an Heiligabend ab 14 Uhr höhere SFN-Zuschläge gezahlt werden. Gleiches gilt für die beiden Weihnachtsfeiertage. Hier kann ein steuerfreier Feiertagszuschlag von 150 % gewährt werden.
Für Arbeiten an Silvester ab 14 Uhr können (immer noch) hohe 125 % Feiertagszuschlag gezahlt werden.