eAU – die digitale Krankmeldung
eAU steht für die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines digitalisierten Gesundheitswesens, der die papiergebundene Krankmeldung einfacher und sicherer machen soll. Die eAU wird durch die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters nämlich auf elektronische Anfrage automatisch an Sie als Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt.
Die elektronische AU: Entlastung für Arbeitgeber
Die elektronische AU soll für Arbeitgeber ebenso eine Entlastung wie für deren Angestellte sein. Seit 2023 sind Krankmeldungen für GKV-versicherte Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung elektronisch abzurufen. Damit soll die elektronische AU eine zuverlässige sowie lückenlose Dokumentation der Krankenzeiten ermöglichen. Das ist für Sie insbesondere im Hinblick auf eine korrekte Zahlung der Entgeltfortzahlung wichtig. Die entsprechende Verwaltung von Fehlzeiten gelingt mit der Lohnabrechnungssoftware von DATALINE. Nutzen Sie außerdem die Fehlzeitenverwaltung der Lohnsoftware, um zusätzlich per Mausklick zum Beispiel Fehlzeitenstatistiken und andere Auswertungen realisieren zu können.
Die eAU ist seit 2023 verpflichtend eingeführt worden. Die bisherige Papier-AU-Bescheinigung hat damit im Grunde ausgedient und wird langsam aus dem Krankmeldeprozess verschwinden. Für Sie als Arbeitgeber ist es nötig, die Meldeprozesse im Betrieb nach und nach auf das neue eAU-Verfahren anzupassen. Die elektronische Kommunikation übernimmt Lohnabzug für Sie.
Wenn Sie das eAU-Verfahren nicht selbst durchführen möchten, können Sie auch unser Dienstleistungsangebot nutzen.
Weitere Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliches“