Entgeltfort­zahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage oder im Krankheitsfall. Das Entgeltfortzahlungsgesetz zählt damit zu den wichtigsten Elementen der sozialen Sicherung. Es gilt prinzipiell für alle Arbeitnehmer der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Art und Umfang ihrer Beschäftigung. So sind ebenfalls Heimarbeit und Minijobs im Entgeltfortzahlungsgesetz inbegriffen.

 

Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruch und Leistung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht eine Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer bis zu einer Dauer von sechs Wochen vor, insofern die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit ohne das Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat, also ab dem 29. Kalendertag.
In den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch (Wartezeit).

 

Neben dem Anspruch definiert das Entgeltfortzahlungsgesetz auch die Höhe des zu zahlenden Arbeitsentgelts. Demnach erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich 100 Prozent ihres Arbeitsentgelts, das Sie erhalten hätten, wenn Sie die Arbeitsleistung erbracht hätten. Dazu gehört der Monats-, Wochen-, Tages-, Stunden- oder der Akkordlohn. Zur Berechnung der Entgeltfortzahlung werden zudem weitere Vergütungsbestandteile wie vermögenswirksame Leistungen, Provisionen, Lohnerhöhungen oder -minderungen sowie Zulagen für Nacht-, Sonntags- sowie Feiertagsarbeit herangezogen.

 

Ab 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Als Arbeitgeber müssen Sie seitdem die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmer elektronisch abrufen. In aller Regel erfolgt dies über die Lohnsoftware Lohnabzug.

DATALINE bietet das eAU-Abrufverfahren auch als Dienstleistungsservice an.

 

Übrigens: Natürlich können Sie mit DATALINE Lohnsoftware auch die Erstattungsanträge zur U1-Umlage (AAG-Anforderungsausgleichsgesetz) stellen. Betriebe mit bis zu 30 anrechenbaren Arbeitnehmern, erhalten einen Teil des fortgezahlten Entgelts (auf Antrag) erstattet.

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