Pausenregelungen für Arbeitnehmer
Pausenregelungen sollen den Arbeitnehmer schützen und seine Leistungsfähigkeit auf Dauer gewährleisten. Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind grundsätzlich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthalten, der Arbeitgeber hat allerdings einen zusätzlichen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der konkreten Pausenregelungen.
Pausenregelungen: Was ist eine Ruhepause?
Mit den Pausenregelungen ist der Begriff der Ruhepausen eng verknüpft. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Ruhepause ist in § 4 ArbZG geregelt und beschreibt eine Pause nach einer bestimmten Arbeitszeit-Dauer, die üblicherweise nicht vergütet wird. Doch nicht jede Unterbrechung ist eine Ruhepause und darf wie eine solche behandelt werden. Andere Formen der Arbeitspausen, wie etwa eine Unterbrechung aus technischen oder organisatorischen Gründen (Betriebspausen) werden als Teil der Arbeitszeit gewertet.
Auch Toilettengänge oder Bildschirmpausen zählen nicht zu den Ruhepausen des Arbeitnehmers und werden somit vergütet. Bei Raucherpausen kann der Arbeitgeber hingegen eine explizite Regelung vorsehen. Ebenfalls von den Ruhepausen zu unterscheiden sind Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Diese sind in § 18 ArbZG geregelt.
Gesetzliche Pausenregelungen: Zeitliche Vorgaben
Die Pausenregelung in § 4 ArbZG betrifft die Dauer der Ruhepausen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis hin zu neun Stunden muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Bei mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Eine Ruhepause kann in mehrere Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Dauert die Tätigkeit länger als sechs Stunden an, darf sie nicht ohne eine Ruhepause durchgeführt werden. In § 5 ArbZG ist geregelt, dass die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen grundsätzlich elf Stunden betragen muss.
Die gesetzlichen Pausenregelungen, welche die Ruhepausen betreffen, sind Mindestvorgaben. Der Arbeitgeber kann, sofern seine Regelungen weder gänzlich unangemessen noch unpraktikabel sind, längere Ruhepausen vorschreiben.
Gesetzliche Pausenregelungen: Vergütung
Die gesetzlichen Pausenregelungen sehen vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht vergütet werden, da sie nicht zur Arbeitszeit gehören. Die Gewährung einer solchen Arbeitspause muss hierbei laut der Rechtsprechung protokolliert werden, denn ein pauschaler Abzug der Pausenzeit ohne ihren Nachweis ist dem Arbeitgeber nicht möglich.
Erstellt der Arbeitgeber zusätzliche Vorgaben zu den Ruhepausen des Arbeitgebers und ist er hierfür nicht berechtigt, muss die Pausenzeit als Arbeitszeit vergütet werden. Zudem ist es dem Arbeitgeber möglich, die Pausenzeiten des Arbeitnehmers zusätzlich zu vergüten. Dies kann der Arbeitgeber etwa nutzen, um beispielsweise eine langfristigere Präsenz der Mitarbeiter in seinem Unternehmen zu fördern.
Im Schichtbetrieb, im Kranken- und Pflegebereich sowie in weiteren Branchen können Sonderregelungen hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung und der Pausenregelungen getroffen werden. Manche Arbeitnehmer, wie etwa Chefärzte oder leitende Angestellte, können von abweichenden Pausenregelungen und Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen betroffen sein. Für Jugendliche gelten ebenfalls Sonderregelungen, die beispielsweise in § 11 JArbSchG festgelegt sind.
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