Rentenzusatz zum Lohn: So viel können Rentner hinzuverdienen
Wie viel Rentenzusatz, also Verdienst zum Lohn, können Rentner erhalten, ohne dass die Rente reduziert wird? Vielfach wird hier auch der Begriff „Hinzuverdienst“ verwendet.
Seit dem Flexirentengesetz aus dem Jahr 2017 sind mehr Freiheiten hinsichtlich des Rentenzusatzes, gerade für Rentner mit vorzeitigem Renteneintritt, gestattet. Das tatsächliche Ausmaß eines möglichen Rentenzusatzes ohne Renteneinbußen richtet sich nach Art der Rente.
Rentenzusatz für Altersrentner
Für Altersvollrentner, welche die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Rentenzusatzes. Altersvollrentner sind grundsätzlich von der Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung befreit. Hier zahlt lediglich der Arbeitgeber. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rentner selbst einwilligt, die Beiträge weiterhin zu zahlen.
Rentenzusatz für Rentner bei vorzeitigem Renteneintritt: volle Erwerbsminderung
Bis 2017 galt, dass bei vorzeitigem Renteneintritt Rentner lediglich einen Rentenzusatz von bis zu 450 € pro Monat und zweimal jährlich maximal 900 € erhalten durften. Seit dem 01.07.2017 dürfen Rentner mit vorzeitigem Renteneintritt bis zu 6.300 € jährlich verdienen. Je nach Höhe des Verdienstes kann lediglich eine Teilrente ausbezahlt werden oder die Rente gänzlich entfallen. Der über 6.300 € hinausgehende Hinzuverdienst wird durch 12 geteilt. Hiervon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet (Hinzuverdienstdeckel).
Rentenzusatz für Rentner bei vorzeitigem Renteneintritt: teilweiser Erwerbsminderung
Bei Rentnern mit teilweiser Erwerbsminderung wird der zulässige Rentenzusatz individuell berechnet. Die Berechnung orientiert sich an dem höchsten Einkommen des Rentners der letzten 15 Jahre.
Wird dieser Betrag überschritten, wird der darüber liegende Betrag von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Rentenzusatz bei Hinterbliebenenrente
Auch bei der Hinterbliebenenrente ist der Rentenzusatz mit einem Freibetrag festgelegt. Die Höhe des Freibetrags unterscheidet sich je nach Bundesland. Der Freibetrag steigt, sofern der Rentner ein Kind hat, das Waisenrente erhält. Waisen selbst dürfen zu ihrer Rente unbegrenzt hinzuverdienen.
Rentenzusatz: Betriebsrente
Rentner, die als Rentenzusatz zu einer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen, sollten sich erkundigen, ob der Bezug der Teilrente die Betriebsrente beeinflusst. Dies wird je nach Betriebsrente unterschiedlich gehandhabt.
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