Schichtarbeit

Schichtarbeit gehört zu den atypischen Arbeitszeitformen, bei der sich mehrere Beschäftigte nach einem bestimmten Zeitplan versetzt nacheinander am selben Arbeitsplatz abwechseln. Die Beschäftigten in Schichtarbeit verrichten ihre Arbeit also innerhalb dieses festgelegten Zeitraumes zu unterschiedlichen Zeiten, weil der entsprechende Arbeitsplatz im Laufe des Tages von mehreren Angestellten besetzt werden muss. Ebenso wie die Arbeitszeiten greifen auch die Ruhezeiten bei den einzelnen Beschäftigten in Schichtarbeit wie ein Zahnrad ineinander, sodass die Ruhezeit einer Person in der Arbeitszeit einer anderen Person fällt. Zum Teil können sich die einzelnen Schichten dabei auch überschneiden, damit eine zeitliche Periode für die Übergabe reserviert bleibt.

 

Das Arbeitsgesetz zu Schichtarbeit und Lohn

Das Arbeitsgesetz gibt bei der Schichtarbeit bestimmte Regeln vor. Diese beziehen sich unter anderem auf die Arbeitszeit. So sieht das Arbeitsgesetz bei Schichtarbeit vor, dass mindestens elf Stunden Pause zwischen zwei Schichten liegen müssen. Außerdem dürfen die Beschäftigten in einer Arbeitswoche mit sechs Tagen nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Solange die Ruhezeiten eingehalten werden, sind in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden Arbeitszeit möglich. Fallen Nachtarbeit und Schichtarbeit zusammen, dürfen die acht Arbeitsstunden pro Werktag im Durchschnitt innerhalb von vier Wochen nicht überschritten werden.

 

 

In Zusammenhang mit Schichtarbeit und Lohn gibt es weitere Besonderheiten: Hier zahlen die meisten Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Wechselschichtsystem die sogenannte Schichtzulage, die zudem steuerfrei ist. Daraus ergibt sich für Angestellte in Schichtarbeit mehr Lohn, was die Arbeitszeit trotz der möglichen Einschränkungen in Bezug auf das soziale Leben und den Biorhythmus durchaus attraktiv macht.

 

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