Überstunden
Als Überstunden wird die Überschreitung der von Angestellten geschuldeten, arbeits- oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit bezeichnet – beispielsweise, um Sonderaufgaben zu bewältigen. Überstunden werden zum Beispiel auf der Grundlage einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet und sind im Allgemeinen ausdrücklich angeordnet oder werden geduldet. Darüber hinaus finden sich in Arbeitsverträgen mitunter Klauseln, die einen Arbeitgeber dazu berechtigen, nach seinem Ermessen Überstunden anzuordnen. Das gleiche gilt für Tarifverträge, die ebenfalls Regelungen darüber enthalten können, unter welchen Umständen und wie viele Überstunden angeordnet werden dürfen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat der ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Überstunden. Überstunden, während der Betrieb in Kurzarbeit ist, sind unzulässig, denn sie sind in der Regel ein Zeichen dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.
Überstunden auszahlen
Arbeitgeber müssen Überstunden grundsätzlich auszahlen, und zwar zusätzlich zum normalen Lohn beziehungsweise Gehalt. Dafür ist der für den Arbeitnehmer maßgebliche Stundenlohn auszurechnen und mit der Anzahl der Überstunden malzunehmen, die der Arbeitgeber auszahlen muss. Unter Umständen ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ein Überstundenzuschlag festgelegt, der zu einer Erhöhung des Stundenlohns führt, den der Arbeitgeber für die Überstunden auszahlen muss. Mit einer Lohnsoftware wie Lohnabzug von DATALINE erledigen Sie all das ganz einfach und mit nur wenigen Mausklicks.