Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt zusammen. Die letzten drei Institutionen haben sich 2005 zu der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengeschlossen, bei der unter anderem die Minijob-Zentrale beheimatet ist. BfA und LVAen haben sich zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengetan, der als bundesweiter Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zählt.
Die bundeslandspezifischen Landesversicherungsanstalten treten unter dem Namen der jeweiligen Region auf. Beispielsweise gibt es die Deutsche Rentenversicherung Hessen oder die Deutsche Rentenversicherung Nord. Insgesamt gibt es 16 dieser Träger, die entweder bundesweit oder regional agieren. Sie werden im Verhältnis 50:50 durch die Vertreter der Träger sowie die Arbeitgeber selbstverwaltet. Aus dem Zusammenschluss der BfA und der LVA resultierte zudem, dass ab 2005 der Unterschied zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung aufgehoben wurde. Auch die übergeordnete Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung, unter der die einzelnen Rentenversicherungsträger auftreten, geht auf das Jahr 2005 zurück.
Deutsche Rentenversicherung: Aufgaben und Leistungen
Über die Deutsche Rentenversicherung werden vornehmlich zwei große Bereiche abgedeckt: Auskünfte und Beratungen sowie die Rehabilitation zurück ins Arbeitsleben.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet den Versicherten sowie Interessierten über einen regionalen Träger Unterstützung an. Darin enthalten sind Beratungsleistungen zu Anträgen oder Rechtsbehelfen. Weiterhin können die Träger der Deutschen Rentenversicherung aufgesucht werden, um Probleme zu lösen. Sie dienen als Anlaufstellen, die zusätzlich Informationstage, Vorträge oder einen eService anbieten. Gleichzeitig vermitteln die Dienstleistungsstellen die Versicherten zu entsprechenden Partnern, wie der Krankenkasse, weiter. Die zweite Säule betrifft die Rehabilitation im Sinne der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Erstere können mit sich im Netzwerk befindlichen Reha-Kliniken durchgeführt werden. Ein kleinerer Bereich der Deutschen Rentenversicherung sind Projekte wie das Jugend-Informationsportal „Rentenblicker“.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung über die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind beispielsweise die Altersrente oder die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch Hinterbliebenenrenten oder der Antrag auf ein Reha-Budget können über die Deutsche Rentenversicherung bezogen werden.
Neuerungen der Deutschen Rentenversicherung
Im Jahr 2011 wurde eine Neuerung in der Deutschen Rentenversicherung eingeführt: Der Sozialversicherungsausweis wich der Sozialversicherungsnummer, die per Brief an den Sozialversicherungspflichtigen zugestellt wird. Anstatt des Ausweises ist dem Arbeitgeber seitdem die Sozialversicherungsnummer vorzulegen. Doch auch dies ist inzwischen überholt, so dass nunmehr die Abfrage der Versicherungsnummer über die Lohnsoftware zu erfolgen hat. So ist in DATALINE Lohnabzug eine Online-Abfrage der Versicherungsnummer problemlos aus den Personalstammdaten möglich. Inzwischen ist diese Versicherungsnummernabfrage verpflichtend bei Neueinstellungen.
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