Rentenversicherung und Lohnabrechnung

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und soll das „Risiko“ Alter für Arbeitnehmer absichern. In der Regel sind Arbeitnehmer rentenversichert. Es gilt nämlich der Grundsatz, dass Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen, rentenversicherungspflichtig sind. Das gilt übrigens auch für Auszubildende. Eine Besonderheit ist bei Minijobbern zu beachten. Diese sind zwar grundsätzlich in einem Minijob auch rentenversicherungspflichtig, sie können sich jedoch per Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

 

Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rechtsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist § 158 SGB VI. Die Beitragssätze werden jedes Jahr aufs Neue festgelegt, sollen allerdings bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigen. Das ist jedenfalls derzeit der politische Wille. Für 2024 liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin bei 18,6 Prozent. Dieser Beitrag wird paritätisch vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

 

Rentenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze, also der Beitrag bis zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, ist abhängig vom jeweiligen Rechtskreis. Im Westen liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 bei 7.550 € und im Osten bei 7.450 €. Für Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, müssen keine Beiträge bezahlt werden.

 

Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags mit der Lohnsoftware

Mit einer Lohnsoftware wird der Beitrag zur Rentenversicherung automatisch im Zuge der Lohnabrechnung berechnet und natürlich auch in den Beitragsnachweis zum Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet. Eine Lohnsoftware erstellt mit wenigen Klicks Lohnabrechnungen für einen gesamten Betrieb. Es können die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfasst werden und daraus auf Wunsch direkt die Gehaltsabrechnungen und die restlichen Abrechnungsergebnisse erzeugt werden. Dank eines Aktualisierungsservices wird der Rechtsstand der Software regelmäßig aktualisiert, sodass stets mit aktuellen Tabellenwerten und Berechnungsformeln abgerechnet wird. So besteht hierbei jederzeit Rechtssicherheit.

 

Weitere Artikel zum Thema „Sozialversicherungsrechtliches