Mit der DATALINE-Software zur Lohnabrechnung die Sofortmeldung von Beschäftigten ausführen
Die Sofortmeldung erstellt für Arbeitgeber bestimmter Branchen die Software zur Lohnabrechnung. Diese Sofortmeldung sollte spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme des Arbeitnehmers erfolgen. Für folgende Branchen muss die Sofortmeldung vorgenommen werden:
• Baugewerbe
• Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
• Personenbeförderungsgewerbe
• Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
• Schaustellergewerbe
• Unternehmen der Forstwirtschaft
• Gebäudereinigungsgewerbe
• Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
• Fleischwirtschaft
• Prostitutionsgewerbe
• Wach- und Sicherheitsgewerbe
Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen zu diesen Branchen zugerechnet wird, ist die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Wirtschaftsklasse ausschlaggebend. So müssen Arbeitgeber, die einer der betreffenden Klassen zugeordnet sind, für jeden neuen Beschäftigten eine Sofortmeldung vor Beschäftigungsbeginn über die Lohn- und Gehaltssoftware vornehmen.
Erfolgt die Sofortmeldung nicht rechtzeitig, besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung, was mit Konsequenzen in Form von Bußgeldern, Säumniszuschlägen und Weiterem verbunden sein kann. Die Sofortmeldung kann nicht nachträglich während einer Prüfung erfolgen. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die Sofortmeldung beim Erstellen der Gehaltsabrechnung nicht die übliche Anmeldung mit Grund „10“ ersetzt. Diese muss spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn zusätzlich abgegeben werden. Die Sofortmeldung ergänzt die herkömmliche Anmeldung mit Abgabegrund 10.
In der Software für Lohnabrechnung sind auch Stornierungen und Änderungen vorzunehmen
Die Sofortmeldung erfolgt im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Meldegrund „20“ und kann unter anderem über die Software zur Lohnabrechnung vorgenommen werden. Dabei muss der Familienname und Vorname, die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers, die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie der Tag der Beschäftigungsaufnahme eingetragen werden. Nimmt ein Arbeitnehmer die Beschäftigung wider Erwarten nicht auf, muss die Sofortmeldung storniert werden und bei fehlerhaften Angaben ist die Meldung unverzüglich zu korrigieren. Beides wird ebenfalls durch die Lohn- und Gehaltssoftware von DATALINE vorgenommen werden.
In DATALINE Lohnabzug wird eine Sofortmeldung mit der Anlage der Person erzeugt, sobald die erforderlichen Daten erfasst sind.
Wenn ein Betrieb noch nicht weiß, ob er sofortmeldepflichtig ist, dann kann beispielsweise die Krankenkasse Auskunft darüber geben. Dazu müssen Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag an die Krankenkasse stellen. In Einzelfällen entscheidet die zuständige Einzugsstelle, wie zum Beispiel die Krankenkasse oder Minijob-Zentrale, über die Pflicht zur Erstattung der Sofortmeldung. Es ist jedoch empfehlenswert, eine schriftliche Entscheidung einzufordern. Solange eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde, kann diese auch während einer Betriebsprüfung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger getroffen werden.
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