Übergangsbereich

Als Übergangsbereich wird seit dem 01.07.2019 das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer in sogenannten Midijobs bezeichnet. Der Übergangsbereich wurde zuvor als Gleitzone bezeichnet. Ab 1.1.2024 beginnt der Übergangsbereich bei 538,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Das regelmäßige Entgelt von Midijobbern beträgt mehr als 538 € und bis zu 2.000 € monatlich. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig. Allerdings gilt im Übergangsbereich eine Besonderheit. Hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge nicht hälftig. Vielmehr trägt der Arbeitgeber im Übergangsbereich einen höheren Beitragsanteil als der Midijobber.

 

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträger erfolgt mittels einer besonderen Berechnungsformel, welche natürlich in DATALINE Lohnabzug enthalten ist und bei Arbeitnehmern, die als Midijobber gekennzeichnet sind, verwendet wird.

 

Übrigens: Auszubildende sind von den Midijobregelungen ausgenommen.

Übergangsbereich und Sozialversicherungsmeldungen

Mit der Änderung des Begriffs der Gleitzone in Übergangsbereich wurden auch Änderungen im Bereich der Sozialversicherungsmeldungen eingeführt. Rechtsgrundlage ist das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz. Damit wurde ein besonderes Feld „Entgelt Rentenberechnung“ neu eingeführt, welches für Midijobber gemeldet werden muss. So ist nunmehr in den Sozialversicherungsmeldungen der Midijobber neben dem beitragspflichtigen Entgelt auch das tatsächliche Entgelt für die Rentenberechnung zu melden.

Übergangsbereich und Gleitzonenberechnung mit DATALINE

Wie bereits bei der Gleitzonenregelung ist auch in der Berechnungsformel für den Übergangsbereich der Faktor F enthalten. Dieser beträgt 0,6846 für 2024. Zudem kann eine Lohnsoftware von DATALINE die besondere Beitragsberechnung automatisiert durchführen. Hierbei sind die Regelungen zum Übergangsbereich selbstverständlich bereits berücksichtigt.

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