Unfallversicherung – die Bedeutung und Funktion in der Lohnabrechnung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Anders als bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird der Beitragssatz hier nicht paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, denn die Unfallversicherung ist gänzlich Sache des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird seit 2023 unter dem Ordnungsbegriff "Unternehmensnummer" geführt. Ihm obliegt die Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger und die Bezahlung des vollen Beitragssatzes. Die Berechnungen des Beitragssatzes setzen sich aus dem Arbeitnehmergehalt (Lohnsumme), dem Risiko des Arbeitnehmers bei seiner Beschäftigung (Gefahrklasse) sowie der Umlageziffer zusammen. Die Lohnnachweise müssen an die Unfallversicherung elektronisch übermittelt werden (digitaler Lohnnachweis) und enthalten zusätzlich auch noch die Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden bzw. den (anteiligen) Vollarbeiterrichtwert.
Auch Schüler und Studenten sowie Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige können sich freiwillig unfallversichern. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten des Arbeitnehmers.
Wege- und Arbeitsunfälle
Wege- und Arbeitsunfälle sind solche Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit oder am Arbeitsplatz ereignen. Die Definition eines solchen Unfalls findet sich in § 8 SGB VII.
Berufskrankheiten
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die infolge der ausgeübten Tätigkeit entsteht. In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sind solche Krankheiten festgelegt. Im Einzelfall kann eine Krankheit auch als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie nicht in der BKV aufgeführt ist.
Leistungen der Unfallversicherung
Im Falle eines Unfalls, der durch die Unfallversicherung abgedeckt wird, ist das Ziel zunächst, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherzustellen. Dies kann etwa durch eine Reha-Maßnahme erfolgen. Ist der Arbeitnehmer durch den Arbeitsunfall nicht mehr arbeitsfähig, zahlt der Versicherungsträger ihm und seinen Angehörigen eine finanzielle Entschädigung.
Unfallversicherungsbeitrag mit einem Lohnabrechnungsprogramm erstellen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Sache des Arbeitgebers nicht in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers aufgeführt. Dennoch muss der Arbeitgeber kalenderjährlich den UV-Stammdatenabruf durchführen und den digitalen Lohnnachweis und Jahresmeldungen zur Unfallversicherung erstellen und versenden. In diesen müssen dann die Daten aus den Lohnabrechnungen der Arbeitnehmer entsprechend aufbereitet und rechtzeitig versendet werden- Der Lohnnachweis muss jährlich vom Arbeitgeber an die Unfallversicherung bis zum 16. Februar des Folgejahres gesendet werden. Mit dem Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE erstellen Sie problemlos die Jahresmeldungen und den digitalen Lohnnachweis für den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, beziehungsweise Unfallkasse) und können diese entsprechend übertragen. Testen Sie jetzt die Software zur Lohnabrechnung „Lohnabzug“ 90 Tage kostenlos in der Demoversion.
Weitere Artikel zum Thema „Sozialversicherungsrechtliches“