Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt, um Beschäftigten im Homeoffice steuerliche Vorteile zu bereiten, wenn sie aufgrund der Folgen der Pandemie ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen konnten, sondern von zu Hause aus gearbeitet haben. Mit der Homeoffice-Pauschale als Bestandteil der Werbungskostenpauschale können Steuerpflichtige auch 2023 weiterhin (nun dauerhaft) die „Heimarbeit“ von der Steuer absetzen. So soll die Homeoffice-Pauschale seit ihrer Einführung entstandene Mehrkosten wie anteilige Mietkosten, Reinigungskosten, Gebäude-Abschreibung sowie durch die berufliche Tätigkeit entstandenen Kosten für Strom, Wasser und Heizung abdecken. Anders als steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für das Homeoffice, gilt die Homeoffice-Pauschale dabei grundsätzlich auch für Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.
Homeoffice-Pauschale
Für die Homeoffice-Pauschale gibt es seit 2023 eine verbesserte Regelung: Konnten Beschäftigte im Homeoffice damit ursprünglich eine steuerliche Ersparnis von bis zu fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro jährlich geltend machen, können mit Homeoffice-Pauschale ab 2023 an bis zu 210 Arbeitstagen sechs Euro pro Tag abgesetzt werden. Diese neue Homeoffice-Regelung bringt somit eine mögliche steuerliche Ersparnis von 1.260 Euro im Jahr für Beschäftigte im Homeoffice.
Die steuerliche Behandlung von Beschäftigten im Homeoffice unterliegt somit gesetzlichen Regelungen – nach der Pandemie genauso wie mittendrin. Diese sind abgeleitet auch bei den Merkmalen im Lohnkonto Ihrer Lohnsoftware von DATALINE zu beachten, mit der sich Lohnabrechnungen Ihrer Angestellten ganz leicht erstellen lassen.