Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist eine Form der staatlichen Unterstützung für Familien: Er bezeichnet einen Freibetrag im Steuerrecht, der Eltern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Weil der Kinderfreibetrag damit also nicht ausgezahlt wird, handelt es sich dabei um eine fiktive Rechengröße, welche die Besteuerung von Eltern einen bestimmten Geldbetrag – das Existenzminimum von Kindern – steuerfrei stellt. Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 9.312 Euro im Jahr. Diese Summe setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag (2024: 6.384 Euro bzw. 3.192 Euro je Elternteil) und dem Erziehungsfreibetrag (2024: 2.928 Euro bzw. 1.464 Euro je Elternteil) zusammen. Eine Alternative zum Kinderfreibetrag ist das Kindergeld. Welche Variante eine größere Ersparnis für Eltern bedeutet, errechnet das Finanzamt in der Günstigerprüfung.
Kinderfreibetrag: Wie lange gilt er?
Im Kinderfreibetrag werden grundsätzlich alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Darüber hinaus gilt der Kinderfreibetrag weiterhin, sofern das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sondern in Deutschland als arbeitsuchend gemeldet ist. Für volljährige Kinder unter 25 Lebensjahren kann der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden, wenn sich diese in der Berufsausbildung befinden, einen Freiwilligendienst absolvieren oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können. Der Kinderfreibetrag steht dabei beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Auf einen Antrag hin kann er auch auf Stief- oder Großeltern übertragen werden.
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