Kurzfristige Beschäftigung – Ferienjobs 2024
Ferienjobber im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung können, gerade in den Sommermonaten, die Stammbelegschaft in einem Unternehmen entlasten. Diese Beschäftigungsform liegt vor, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses vertraglich begrenzt ist. Das ist gegeben, sofern die Beschäftigung nicht länger als drei Monate am Stück (90 Kalendertage) ausgeführt wird oder diese für maximal 70 Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr angesetzt ist. Für den Betrieb und den Ferienjobber besteht der besondere Charme dieser Beschäftigungsform darin, dass (fast) keine Sozialabgaben anfallen.
Drei Monate oder 70 Arbeitstage
Die Dreimonatsregelung wird dann angewendet, wenn die Tätigkeit an mindestens fünf Arbeitstagen in der Woche ausgeübt wird. Bei vier oder weniger Arbeitstagen je Woche kommt die 70 Arbeitstage Grenze zum Einsatz.
Innerhalb des Kalenderjahres darf dieser Zeitraum nicht überschritten werden, da es sich sonst nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Gemäß der geltenden Regelungen darf eine kurzfristige Beschäftigung nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich ausgeführt werden.
Grundsätzlich sind kurzfristig Beschäftigte von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Das Arbeitsentgelt kann in beliebiger Höhe ausfallen, solange die vorgegebenen Beschäftigungszeiträume nicht überschritten werden. Wird eine Tätigkeit hingegen regelmäßig ausgeführt und hat einen maximalen Verdienst von nicht mehr als 538 Euro kann die Regelung für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobs, angewendet werden.
Darauf sollten Arbeitgeber bei einer kurzfristigen Beschäftigung achten
Genau wie bei Arbeitsverhältnissen auf 538 Euro-Basis, wird eine kurzfristige Beschäftigung bei der Minijobzentrale im DEÜV-Verfahren angemeldet. Die Anmeldung erfolgt mit dem Personengruppenschlüssel 110.
Schüler oder Studenten unter 25 Jahren sind in der Regel über ihre Eltern bei der Krankenkasse familienversichert. Normalerweise entfällt dieser Anspruch, sobald das monatliche Gesamteinkommen den Betrag von 505 Euro (2024) übersteigt. Eine kurzfristige Beschäftigung gilt hingegen als unregelmäßig, weshalb sich diese auf die beitragsfreie Familienversicherung nicht auswirkt. Entsprechend besteht hier auch keine Beitragspflicht für den Arbeitgeber.
Wichtig ist bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten die ordnungsgemäße Erfassung des aktuellen Status sowie weiterer Beschäftigungen. Ein Einstellungsfragebogen sollte hierfür von dem Ferienjobber vor Beginn der Beschäftigung ausgefüllt werden. In DATALINE Lohnabzug finden Sie bei der Anlage einer kurzfristigen Aushilfe einen entsprechenden Fragebogen.
Die Besteuerung von kurzfristig Beschäftigten
Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind generell lohnsteuerpflichtig. Dementsprechend werden zum Beschäftigungsbeginn die elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) eines Ferienjobbers herangezogen und für die Besteuerung angewendet. Ist eine kurzfristige Beschäftigung auf maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage ausgelegt und beträgt der Arbeitslohn während dieser Dauer höchstens 150 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise liegt der Stundenlohn nicht höher als 19 Euro (Stand 2024), kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Dann wird auf dem Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale verzichtet. Die Beschäftigung wird pauschal mit 25 Prozent besteuert, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und möglichen Kirchensteuerbeiträgen. Wird bei der Beschäftigung jedoch von vornherein ein wiederholter Einsatz in Aussicht gestellt, entfällt die Möglichkeit zur pauschalen Besteuerung.
Im Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE sind besondere Personengruppen, wie Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte, integriert und können entsprechend den gegebenen Regelungen abgerechnet werden. Natürlich nimmt die Lohnsoftware dabei schon einen Großteil an Voreinstellungen vor.
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