Nettoentgelt – was ist das?

Das Nettoentgelt ist der Teil des Gehalts, über den der Entgeltempfänger nach Abzug aller Sozial- und Steuerabgaben verfügen kann. Er ist in der Regel deckungsgleich mit dem Auszahlungsbetrag, als dem Geld, das der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält.

 

Lohnprogramme unterstützen bei der Berechnung der Abgaben

Eine exakte und schnelle Berechnung der Abgaben, die zum Nettoentgelt führen, wird durch ein Lohnprogramm vereinfacht. Im Folgenden möchten wir Ihnen hier eine Übersicht darüber geben, welche Kosten in Deutschland vom Bruttoentgelt abgezogen werden. Die Abzüge haben wir hier zusammengestellt:

 

Vom Bruttoengelt abgezogen wird zunächst die Lohnsteuer. Sie ist von den individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStaM) des Arbeitnehmers abhängig. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen. Detaillierte Ausführungen zu den gesetzlichen Regelungen finden sich in § 39 EStG.

 

Ebenso wie die Lohnsteuer, wird auch die Kirchensteuer vom Bruttolohn abgezogen – allerdings nur bei Angehörigen kirchensteuerpflichtiger Konfessionen. Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer und in § 51 a EstG geregelt.

 

Außerdem werden der Solidaritätszuschlag, welcher sich grundsätzlich auf 5,5% der Lohnsteuer beläuft, und die Sozialversicherungsbeiträge, bestehend aus der Renten- Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, vom Bruttolohn abgezogen.

 

Des Weiteren kann sich der gesetzliche Nettolohn aufgrund sogenannter Nettoabzüge reduzieren. Ein Nettoabzug kann etwa bei einer Pfändung erfolgen. 

 

Die Berechnung des Nettoentgelts ist durch Lohnprogramme mit den Jahren deutlich einfacher geworden, sodass die eigentliche Berechnung der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge Rechenoperationen sind, die von den Lohnprogrammen einfach und korrekt durchgeführt werden.

 

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