Steuerfreigrenze

Die Steuerfreigrenze im deutschen Steuerrecht stellt, wie der Name bereits vermuten lässt, einen bestimmten Betrag des Einkommens steuerfrei, der somit nicht versteuert wird. Im engeren Sinne handelt es sich hierbei eigentlich um einen Steuerfreibetrag, der geringe Einkommen insbesondere von Arbeitnehmern und Selbständigen bis zur Höhe eines definierten Existenzminimums unversteuert lässt.

 

Steuergrenze und Grundfreibetrag

Die Steuerfreigrenze bedeutet für ein Unternehmen, dass der Teil des Einkommens bis zum Erreichen des entsprechenden Betrags für die Ermittlung der Lohn- und Einkommensteuer keine Berücksichtigung findet – das gilt auch, wenn die Steuerfreigrenze überschritten wird. Erst der darüber liegende Einkommensteil ist zu versteuern. Eine alternative Bezeichnung der Steuerfreigrenze ist daher der Grundfreibetrag.

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