Steuerklasse VI: Charakteristika und Geltungsbereich

Die Steuerklasse VI ist dadurch gekennzeichnet, dass hier, abgesehen vom Altersentlastungsbetrag, keine Freibeträge vorgesehen sind. Ein Freibetrag kann allenfalls dann eingetragen werden, wenn der lohnsteuerfreie Betrag aus der hauptsächlichen Beschäftigung nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Die Regelungen machen die Steuerklasse VI zu der Lohnsteuerklasse mit den höchsten Abgaben. Allerdings gibt es auch für die Steuerklasse VI einen Maximalbetrag, ab dem die Beiträge pro Monat und Jahr gedeckelt werden können. Im Gegensatz zu anderen Steuerklassen ist die Steuerklasse VI mit den übrigen Klassen kombinierbar.

 

Steuerklasse VI – zugeordnete Personen

§ 38b Absatz I Nummer 6 EstG regelt den Geltungsbereich der Steuerklasse VI. In diese Steuerklasse werden somit Personen gruppiert, die Entgelte von mehreren Arbeitnehmern beziehen, sofern das Einkommen der weiteren Beschäftigungen über einen Minijob, also über die Grenze von 450 Euro, hinausgeht. Erhalten Rentner eine Betriebsrente und gehen gleichzeitig einem Nebenjob nach, der 450 Euro übersteigt, können auch diese in Steuerklasse VI eingeordnet werden.

 

Geben Arbeitnehmer aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig ihr Geburtsdatum oder ihre Identifikationsnummer bekannt, werden sie auch der Steuerklasse VI zugeordnet.

 

Pflichten aus der Zuordnung zu Steuerklasse VI

Personen, die der Steuerklasse VI zugeordnet sind, müssen verpflichtend eine Steuererklärung abgeben. Die Frist zur Abgabe dieser Erklärung ist seit 2019 der 31. Juli des Folgejahres.

 

Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale mittels einer Lohnsoftware

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM werden seit 2013 vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Hierfür benötigt dieser eine Lohnsoftware, etwa die DATALINE Lohnsoftware „Lohnabzug“. Ab der Version „Lohnabzug Classic“ besteht hier eine ELStAM-Abrufmöglichkeit. Mit dieser können die ELStAM von neuen Mitarbeitern genauso wie die ELStAM-Änderungen des Bestandspersonals problemlos bezogen werden.

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