NEU: Unternehmensnummer für die Unfallversicherung

Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Diese soll mittelfristig die Mitgliedsnummer ablösen.

Mindestlohn - 12 Euro Stundenlohn

Zum 1.10.2022 ist der allgemeine Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angehoben worden. Das bedeutet, dass Sie die Stundenlohnhöhe Ihrer Mitarbeiter prüfen sollten, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird. In der Zeit vom 1.7.2022 bis 30.9.2022 betrug der Mindestlohn 10,45 Euro je Stunde.

Minijobgrenze steigt auf 520 Euro

Zum 1.10.2022 wird die Minijobgrenze auf 520 Euro von bislang 450 Euro angehoben. Die Minijobgrenze ist nunmehr an den Mindestlohn gekoppelt und verändert sich künftig mit jeder Änderung des Mindestlohns. 

Übergangsbereich ausgeweitet - Midijobs

Durch die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich, verändert sich auch der Übergangsbereich (Midijobbereich). Aber nicht nur die untere Grenze steigt, auch die obere Midijobgrenze ist erhöht worden.

Betriebsveranstaltungen in der Lohnabrechnung

 Im Jahr 2022 stehen in vielen Betrieben wieder Betriebsfeste oder ähnliche betriebliche Aktivitäten an. Dabei sollten Sie aus Sicht der Lohnabrechnung stets ein paar Besonderheiten im Blick haben. Denn es stellt sich (gerade für Betriebsprüfer) im Nachgang oft die Frage, ob es sich um eine steuerfreie und beitragsfreie Betriebsveranstaltung handelt oder ob hier eventuell noch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.