Midijobgrenze soll 2023 auf 2.000 Euro steigen

Die Anpassung der oberen Entgeltgrenze bei Arbeitnehmern im Übergangsbereich (Midijobber) wurde zum 1.10.2022 auf 1.600 Euro angehoben. Ab 1.1.2023 soll die nächste Ausweitung auf 2.000 Euro erfolgen.

 

Der Bundesrat hat in seiner 1026. Sitzung am 28.10.2022 dem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ zugestimmt (TOP 37, BR-Drucksache 523/22). Das Gesetz hebt die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im so genannten Übergangsbereich von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat an.

Weitere Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Mit der aktuell veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden die bis 30. September 2022 geltenden Zugangserleichterungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert:

 

Dies betrifft insbesondere folgende Erleichterungen:

 

  • Die Zahl der Beschäftigten, die von einem Arbeitsausfall mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall betroffen sein müssen, bleibt für alle Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt (Mindesterfordernisse).  

 

  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2022 vollständig verzichtet. 

 

Da diese Zugangserleichterungen bis zum Ablauf des 31.12.2022 befristet sind, werden ab Januar 2023 wieder die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gelten.

 

Tankgutschein als Gehaltsextra

Betriebe können ihren Beschäftigten im Rahmen eines steuerfreien Sachbezugs ein zusätzliches Gehaltsextra anbieten. Dies ist bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro monatlich möglich, so zum Beispiel für die Inanspruchnahme eines Tankgutscheins. 

 

Eine gute Möglichkeit, mit diesem Gehaltsextra Mitarbeitern bei den Kosten für den Arbeitsweg zu unterstützen. Solche Tankgutscheine, die an bestimmten Tankstellen eingelöst werden können, waren bisher meist aus Papier, inzwischen bieten jedoch viele Tankstellenketten hierfür wiederaufladbare Karten an.

 

Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 für Beurteilung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung soll ab dem 1.1.2023 auf 66.600 Euro steigen.

 

Diese Grenze ist wichtig, um zu beurteilen, ob höherverdienende Arbeitnehmer wegen Überschreiten dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig sind oder werden. Für die Beurteilung ist das regelmäßige Entgelt zu ermitteln und dieser Grenze gegenüberzustellen.

 

 

Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger beschlossen

In einem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (20/3938)“ ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten.