DSAK in Lohnabzug

Seit Mitte dieses Jahres wurde ein neues elektronisches Verfahren in die Entgeltabrechnung integriert. Es geht hierbei um die Bereitstellung eines elektronischen Datensatzes für die Krankenkassen bzw. Einzugsstellen zur Einrichtung und Pflege von Arbeitgeberkonten (DSAK).

 

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Die Umsetzung erfolgt vollkommen automatisiert in Lohnabzug. Das heißt, Lohnabzug erzeugt einen solchen Datensatz automatisch, sobald eine entsprechende Anforderung einer Krankenkasse empfangen wurde oder relevante Betriebsdaten geändert wurden.

 

Krankenkassen/Einzugsstellen fordern einen solchen Datensatz gegebenenfalls an, wenn sie für den Hauptbetrieb die erste Anmeldung eines Beschäftigten erhalten oder ein erster Beitragsnachweis dort eingeht und für den jeweiligen Betrieb noch kein entsprechendes Arbeitgeberkonto existiert.

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Bei Änderung relevanter Betriebsdaten wie z.B. bei einer Adressänderung des Hauptbetriebes werden nach der Bestätigung eines entsprechenden Hinweises automatisiert DSAK-Meldungen an alle Krankenkassen/Einzugsstellen erzeugt, die aktiven Beschäftigten zugeordnet sind. 

Unabhängig davon verursacht eine solche Änderung wie bisher auch die Erstellung eines Datensatzes zur Betriebsdatenpflege (DSBD).

Die so erzeugten DEÜV-Meldungen (DSAK01 bei Anforderungen durch die Krankenkasse und DSAK02 bei Änderungen von Betriebsdaten) werden wie andere Meldungen auch im Meldebereich zur Prüfung und zum Versand aufgelistet.

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Da die DSAK-Meldungen mit einer eigenen Verfahrensart erzeugt werden, erhalten diese auch einen eigenen Dateinummernkreis unabhängig von den sonstigen DEÜV-Meldungen. 

Aus dem Meldebereich heraus werden die DSAK-Meldungen geprüft in den Postausgang von Olümp übergeben und können von dort verschlüsselt mit dem eigenen Zertifikat an die jeweiligen Annahmestellen versendet werden.

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Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag.