Lohnsteuerberechnung 2024 - vorläufig bekannt

Inzwischen ist ein Entwurf des Lohnsteuerablaufplans für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht worden. Im dazugehörigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Entwürfe handelt und der verbindliche Lohnsteuerablaufplan zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird.

 

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Die Lohnsteuerberechnung erfolgt nach einem bestimmten Ablauf, welcher in aller Regel jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. So ist es auch für das Jahr 2024 vorgesehen. Allerdings ist jetzt schon klar, dass es in der aktuellen Entwurfsfassung noch deutliche Änderungen geben wird. So wird in der Entwurfsfassung noch mit dem durchschnittlichen Krankenkassenzusatzbeitragssatz von 2023 gerechnet, der ab 2024 steigen dürfte. Auch sind die lohnsteuerlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz noch nicht eingearbeitet. Geplant ist hier unter anderem die Abschaffung der Berechnung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber.

 

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung, also die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen 2024, sind in dem aktuell veröffentlichtem Programmablaufplan bereits berücksichtigt.

 

https://www.dataline.de/blog/386-voraussichtliche-rechengr%C3%B6%C3%9Fen-sozialversicherung-2024.html

 

Dies bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass die Januarabrechnung vermutlich im ersten Quartal 2024 nochmals korrigiert werden muss, da dann erst der verbindliche Lohnsteuerablaufplan 2024 feststehen wird. 

 

Aktuell gehen wir davon aus, dass wir dies in Lohnabzug im Zuge einer automatischen Aufrollung automatisiert durchführen. Es bleiben jedoch die weiteren Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums abzuwarten.

 

Update 21.11.2023: Das BMF hat inzwischen einen aktualisierten Stand des Lohnsteuerablaufplans 2024 (mit Datum 3.11.2023) veröffentlicht. Dieser enthält nun den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 % für 2024. Es bleibt jedoch dabei, dass Anfang 2024 eine (weitere) aktualiserte Steuerberechnung veröffentlicht wird.