Mindestausbildungsvergütung steigt 2024

Auszubildende erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Die Werte sind nach den einzelnen Ausbildungsjahren gestaffelt und steigen seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung jährlich leicht an. Das gilt auch für 2024.

 

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Die Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2024 steigt leicht. Es gelten ab 1.1.2024 folgende monatliche Werte:

 

  • 649,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr (2023: 620,00 Euro)
  • 766,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr (2023: 731,60 Euro)
  • 876,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr (2023: 837,00 Euro) und 
  • 909,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr (2023: 868,00 Euro).

Bei diesen Werten handelt es sich um Mindestvergütungen, es können also auch höhere Ausbildungsvergütungen gezahlt werden.

 

Mindestausbildungsvergütung bis 2023