Entgeltumwandlung und Gehaltsumwandlung

Die Entgeltumwandlung wird auch Gehaltsumwandlung genannt. Hinter den Begriffen verbirgt sich unter anderem eine staatliche geförderte Variante der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Im Rahmen der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung wenden Beschäftigte einen Teil Ihres Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung auf. Dies beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Beschäftigten und Ihren Arbeitgebern, dass ein Teil Ihrer Bruttobezüge für eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Dabei werden für den umgewandelten Anteil des Entgelts im gewissen Rahmen keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben fällig. Die Entgeltumwandlung bringt jedoch auch Nachteile mit sich, denn die spätere Auszahlung (Rentenzahlung) unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und ist zudem einkommensteuerpflichtig.

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2022

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber seit 2022 zu einem Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung, sofern Beschäftigte diese im Rahmen einer Gehaltsumwandlung finanzieren und als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder – wie in den meisten Fällen – eine Direktversicherung gewählt haben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit Januar 2022 sowohl für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2019, als auch für Verträge nach diesem Datum geschlossen wurden.

Dieser Arbeitgeberzuschuss ist von den Arbeitgebern alleine zu tragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 15% des generellen Betrags, jedoch nicht mehr als die Höhe der eingesparten SV-Beiträge durch die Entgeltumwandlung.

Mit der Lohnsoftware von DATALINE werden die Besonderheiten, die im Rahmen der Berechnung von betrieblichen Altersversorgungsbeiträgen zu ermitteln sind, automatisch berücksichtigt.

 

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