Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist unter anderem im Einkommensteuergesetz, kurz EStG, geregelt. Diese rechtliche Grundlage für die Erhebung und Berechnung der Einkommensteuer sieht vor, dass alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Einkommensteuer zu zahlen. Bei der Steuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer sind die zu versteuernden Einkünfte der jeweiligen Personen, die beispielsweise aus nichtselbständiger oder selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Renten kommen können.

 

 

Einkommensteuer 2023: Was ändert sich am Steuersatz?

Eine Form der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die von Arbeitnehmern auf ihren Arbeitslohn gezahlt wird. Sie wird als Quellensteuer aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben. Dabei ist der Einkommensteuertarif sozial ausgewogen. Das heißt: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Menschen mit einem niedrigen Verdienst zahlen weniger Steuern. Dafür gibt es einen Grundfreibetrag, der einen bestimmten Betrag des Einkommens bis zur Höhe eines definierten Existenzminimums steuerfrei stellt. Im Jahr 2024 beläuft sich dieser auf 11.604 Euro. Daneben wird die Einkommensteuer abhängig von der jeweiligen Steuerklasse berechnet. Daraus ergibt sich, ob der Einkommensteuer-Grundtarif, wie im Fall von Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 4, anzuwenden ist. Die Alternative zum Einkommensteuer-Grundtarif ist das Splitting-Verfahren für Personen, die Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 oder der Steuerklasse 6 zugeordnet sind.

 

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