Steuerklasse 2: die Voraussetzungen

Die Steuerklasse 2 ist ausschließlich für Alleinerziehende vorgesehen. Sie gilt für ledige, geschiedene oder verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehe- oder Lebenspartner im Ausland lebt oder der dauerhaft getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner ist. Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist in diesem Fall, dass die alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Weitere volljährige Personen dürfen grundsätzlich jedoch nicht Teil des Haushalts sein. So ergibt sich aus Steuerklasse 2 ein Steuervorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, kurz EfA.

 

Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Steuerklasse 2 beinhaltet einen festen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind. Weiterhin ist es möglich, für jedes weitere Kind ebenfalls einen festen Freibetrag pro Kalenderjahr beim Finanzamt im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu beantragen. Dafür hat der alleinerziehende Arbeitnehmer schriftlich zu versichern, dass er die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 und den sich daraus ergebenden EfA erfüllt. Er ist außerdem dazu verpflichtet, die Bildung der Steuerklasse 2 umgehend ändern zu lassen, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt werden.

 

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