Lohnsteuerklasse 1 für Ledige, Unverheiratete, Geschiedene und Verwitwete
Die Lohnsteuerklasse 1 richtet sich an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. Die meisten Menschen starten mit der Lohnsteuerklasse 1 in das Berufsleben, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder nach dem Studium den ersten Job annehmen. Genauso werden auch Verheiratete oder Verpartnerte, deren Ehegatte oder Lebenspartner beschränkt steuerpflichtig ist sowie Personen mit Kindern, die nicht im eigenen Haushalt leben, der Lohnsteuerklasse 1 zugeordnet.
Lohnsteuerklasse 1: Vorteile und Nachteile
Mit Lohnsteuerklasse 1 ist im Gegensatz zu Steuerklasse 3, Steuerklasse 4 und Steuerklasse 5 keine verpflichtende Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Durch eine freiwillige Steuererklärung können Zugehörige der Lohnsteuerklasse 1 jedoch Frei- und Pauschbeträge einbringen. Grundsätzlich fallen Freibeträge in der Lohnsteuerklasse 1 allerdings vergleichsweise gering aus, da Entlastungsbeiträge wegfallen und die Möglichkeit des Ehegattensplittings nicht besteht.
Die Abzüge richten sich in der Lohnsteuerklasse 1 nach der Höhe des Einkommens. Neben der eigentlichen Lohnsteuer sind mit Pflegeversicherungs-, Krankenversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen auch einige Sozialabgaben zu leisten.
Dank der Lohnabrechnungssoftware von DATALINE rufen Sie Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse elektronisch im ELStAM-Verfahren ab und erstellen Ihre Gehaltsabrechnungen auf diese Weise schnell sowie rechtssicher.
Weitere Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliches“