Steuerklasse 3: Wen betrifft sie?

Die Steuerklasse 3 gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sie tritt an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten oder Lebenspartner in die Steuerklasse 5 eingereiht wird.

 

Verwitwete Arbeitnehmer gehören im Kalenderjahr 2021 in die Steuerklasse 3, wenn der Ehegatte/Lebenspartner nach dem 31. Dezember 2019 verstorben ist, beide Ehegatten/Lebenspartner an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

 

Steuerklasse 3: Wann ist sie sinnvoll?

Die Steuerklasse 3 ist bei verheirateten und verpartnerten Arbeitnehmern sinnvoll, wenn die jeweiligen Einkünfte stark voneinander abweichen. Der jeweils Besserverdienende wird dann der Steuerklasse 3 mit den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Abzügen zugeordnet. In Kombination mit Steuerklasse 5 fallen dort die Abzüge dagegen sehr hoch aus. Am meisten profitieren daher Alleinverdiener von den Vorzügen der Steuerklasse 3.

 

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