Steuerklasse 4

 

Steuerklasse 4 mit Faktor bei Ehepaaren

Die Steuerklasse 4 mit Faktor kann von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gewählt werden, wodurch sich Vorteile bei der Einkommensteuer ergeben können. Anders als Alleinstehende haben verheiratete Personen die Option, sich zwischen einer Steuerklassenkombination zu entscheiden. Hier besteht im Grunde die Möglichkeit, die Kombination von Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 zu wählen oder dass beide Eheleute in der Steuerklasse 4 sind. Je nachdem, wie hoch der Gehaltsunterschied ausfällt, kann ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll sein, weil im laufenden Monat ein höheres Nettoentgelt zur Verfügung steht. Zu beachten ist jedoch, dass es im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Umständen zu Steuernachzahlungen kommen kann.

 

Wie funktioniert das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 bietet sich an, wenn die Gehälter eines Ehepaares in etwa gleich sind. Bei einem Verhältnis von 60 zu 40 oder mehr greift ein Großteil bisher noch zur Kombination aus den Klassen 3 und 5. Das hat jedoch zur Folge, dass die Person mit Steuerklasse 5 sehr hohe Lohnsteuerabzüge auf sich nehmen muss. Deshalb wurde ergänzend die Steuerklasse 4 mit Faktor eingeführt, wodurch ein fairer Ausgleich der Steuerschuld herbeigeführt wird. Jeder Ehepartner zahlt dabei nur so viel Lohnsteuer, wie sie oder er zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Zusätzlich werden von beiden Partnern die Grundfreibeträge berücksichtigt. Dadurch soll die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für den Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt wieder attraktiver werden.

 

Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt die absehbare Höhe der gemeinsamen Einkünfte und die daraus resultierende Jahressteuerbelastung. Aus diesen Angaben wird, basierend auf der Steuerklasse 4, ein Multiplikator berechnet. Dieser wird mit den Abzügen zur Lohnsteuer verrechnet, wodurch die monatlichen Beträge etwas höher ausfallen. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Jahressteuerschuld bei der Steuerklasse 4 mit Faktor sehr exakt abgedeckt wird. Somit sind am Ende des Jahres wenig bis gar keine Nachzahlungen zu leisten.

 

Was bei der Steuerklasse 4 mit Faktor zu beachten ist

Arbeitnehmer sind beim Faktorverfahren dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Als Arbeitgeber dürfen Sie nicht vergessen, den berechneten Faktor bei den zukünftigen Lohnabrechnungen einzubeziehen. Neben dem Finanzamt können Sie selbst Ihren Angestellten beratend zur Seite stehen und darüber aufklären, welche Änderungen sich durch die Steuerklasse 4 mit Faktor ergeben würden.

 

Im Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE werden Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen, sodass auch Arbeitnehmer mit Steuerklasse 4 mit Faktor abgerechnet werden, sobald Ihnen im Lohnbüro per ELStAM diese Daten zur Verfügung stehen.

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