Mehrarbeit

Mehrarbeit ist im arbeitsrechtlichen Sinn die Arbeitszeit, die über die gesetzlich oder tariflich geregelte Höchstarbeitszeit hinausgeht und deshalb innerhalb von 24 Wochen auszugleichen ist. Im sozialrechtlichen Sinn ist unter Mehrarbeit jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit zu verstehen. Grundsätzlich gibt es gewisse Grenzen und Verbote in Bezug auf die Mehrarbeit. So dürfen beispielsweise Jugendliche nur zur Mehrarbeit herangezogen werden, wenn diese durch eine Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb von drei Wochen ausgeglichen wird. Menschen mit Schwerbehinderung dürfen die Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Werdende oder stillende Mütter dürfen gemäß des Mutterschutzgesetzes nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden. Dabei hat Mehrarbeit keinen Bezug zur Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weil sie sich ausschließlich auf das Arbeitszeitrecht bezieht.

 

Mehrarbeit und Überstunden: Gibt es einen Unterschied?

Zwischen Mehrarbeit und Überstunden gibt es tatsächlich einen Unterschied, denn unter Überstunden ist die Überschreitung der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden regelmäßigen Arbeitszeit verstanden. Diese ist im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt. Überstunden ergeben sich, wenn der Arbeitgeber vorgeschriebene Pausen nicht gewährt oder wenn er im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit anordnet, die Arbeit fortzusetzen.

 

Demnach sind Überstunden zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt auszuzahlen. Die Vergütung der Überstunden ist manchmal mit einem Überstundenzuschlag in Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung geregelt. Andernfalls ist der maßgebliche Stundenlohn mit der Anzahl der auszuzahlenden Überstunden malzunehmen. Nutzen Sie dafür am besten eine praktische Lohnsoftware wie Lohnabzug von DATALINE, um diese Rechnung ganz einfach, schnell und rechtssicher mit nur wenigen Klicks zu erledigen.

 

Weitere Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliches