Mindestlohn 2023 und 2024
Der gesetzliche Mindestlohn betrug vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 je Stunde 12,00 Euro. Ab 1. Januar 2024 beträgt er 12,41 Euro. Dabei handelt es sich um eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf – andernfalls drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro und der Ausschluss des betroffenen Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Grundsätzlich gilt in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 flächendeckend ein allgemeiner Mindestlohn. Er soll Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen und auf diese Weise zu einem fairen Wettbewerb sowie zu mehr Stabilität in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Dabei gilt der Mindestlohn prinzipiell für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmende an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Selbstständige sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben keinen Anspruch auf dem Mindestlohn. Auf Branchenmindestlöhne haben demgegenüber auch ehemalige Langzeitarbeitslose einen Anspruch, weil diese Löhne tariflich vereinbart sind. Die Entwicklung der Tariflöhne dient dabei der Orientierung für die Mindestlohnkommission, die der Bundesregierung alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Mindestlohns vorschlägt.
Sofern ein Branchen-Mindestlohn vereinbart ist, hat dieser Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn, zum Beispiel Pflege-Mindestlohn.
Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2024
Nachdem der Mindestlohn in Deutschland 2022 ausnahmsweise im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, greift ab 2024 wieder das gesetzliche Verfahren. Die Regierung sah darin eine einmalige Anpassung vor. Danach schlägt die Mindestlohnkommission den Mindestlohn vor und das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) setzt diesen in einer Rechtsverordnung um.
Die Mindestlohnkommission hat ab 1.1.2024 einen Stundenmindestlohn von 12,41 Euro vorgeschlagen.
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