Direktversicherung
Unter einer Direktversicherung – genauer: Direktversicherung des Arbeitnehmers – wird im Allgemeinen eine Versicherung verstanden, die vom Arbeitgeber gezahlt und vom Arbeitnehmer bezogen wird. Im Grunde können alle Versicherungen unter der Kategorie Direktversicherung fallen. Die gängigsten Möglichkeiten sind allerdings Lebens- und Rentenversicherungen, in manchen Fällen zudem Kranken-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherungen.
Die Beiträge, die für die Direktversicherung anfallen, können unterschiedlich entrichtet werden:
- der Arbeitgeber zahlt alle Beiträge
- der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge
- der Arbeitnehmer zahlt selbständig dafür ein
Häufig werden die Beiträge der Direktversicherung vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltsumwandlung des steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohns des Arbeitnehmers entrichtet. Im Jahr 2024 können solche Direktversicherungsbeiträge bis zu 302 Euro monatlich beitrags- und steuerfrei eingezahlt werden. Das gilt einschließlich eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent, der für Neuverträge seit 2019 zu zahlen ist.
Eine Lohnsteuerpauschalisierung für Altfälle, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden, besteht in Höhe von 20 %. Dann unterliegt diese Direktversicherung auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Vorteile einer Direktversicherung
Eine Direktversicherung bringt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer einige Vorteile. Zum einen kann der Arbeitnehmer durch eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber abschließt, eine höhere Rendite erhalten. Das liegt oftmals daran, dass aufgrund von mehreren Versicherungen, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt, bessere Konditionen bezogen werden können.
Zudem bestehen für Zahlungen in Direktversicherungen Vorteile im Steuer- und Beitragsrecht. Die Beiträge für eine Direktversicherung sind bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei, für 2024 also maximal in Höhe von 7.248 € jährlich. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), für 2024 also maximal in Höhe von 3.624 € jährlich.
So sparen die Arbeitnehmer bereits, während sie steuer- und beitragspflichtiges Entgelt umwandeln und in eine Direktversicherung einzahlen. So müssen im Ergebnis weniger Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.
Ähnlich verhält es sich bei den Konditionen des Arbeitgebers auf die Direktversicherung. Auf der einen Seite können Vorgesetzte ihre Mitarbeiter so besser an das Unternehmen binden. Andererseits werden mit jedem Euro, der in die Versicherung eingezahlt wird, Sozialabgaben gespart. Das gilt allerdings seit 2022 nur noch bedingt. Zudem ist der Verwaltungsaufwand sehr gering, wohingegen eine vollumfängliche betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung gestellt werden kann.
Selbstverständlich können Sie Direktversicherungen alter und neuer Form in der DATALINE Gehalts- und Lohnsoftware erfassen und in der Lohnabrechnung unter Berücksichtigung aller steuer- und beitragsrechtlichen Besonderheiten abrechnen.