Lohnsteuerabzugsmerkmale

Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Steuereckdaten Ihrer Angestellten, die beim Bundeszentralamt für Steuern verbindlich gespeichert sind und von Ihnen elektronisch abgerufen werden können, wenn Sie die Lohnabrechnung erstellen möchten. Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder für die jeweilige Berücksichtigung des Kinderfreibetrages sowie anderer Frei- und Pauschbeträge und die Konfessionszugehörigkeit für den Abzug der Kirchensteuer. Bei der Besteuerung stützt sich das Finanzamt damit auf elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dieses Verfahren hat bereits 2013 die Lohnsteuerkarte aus Karton ersetzt, auf deren Vorderseite bis dahin alle Lohnsteuerabzugsmerkmale von steuerpflichtigen Personen vermerkt waren.

ELStAM – die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

ELStAM ist eine Abkürzung für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Ihren Angestellten anzuwenden sind. Kommt es währenddessen zu einer Änderung der ELStAM, stellt die Finanzverwaltung Ihnen auch diese zum Zweck der Lohnbuchhaltung zur Verfügung. Mit einer entsprechenden Software wie der Lohnbuchhaltungssoftware von DATALINE aktualisieren sich die ELStAM Ihrer Angestellten ganz automatisch. Das vereinfacht Unternehmen die fristgerechte und vor allem korrekte Zahlung der Lohnsteuerabzüge: Die Arbeit der Buchhaltung und die Abgabe der Abzüge ist mit wenigen Klicks über die im Lohnprogramm hinterlegte Steuerberechnungsformel erledigt.

 

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