Reichensteuer

Reichensteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Zuschlag von drei Prozent zur Einkommensteuer für Steuerpflichtige mit einem hohen Einkommen. Die Reichensteuer wurde mit dem Steueränderungsgesetz eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2007 für private Einkommen von über 277.826 Euro bei Ledigen und über 555.652 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das bedeutet, dass dieses Einkommen mit dem Reichensteuersatz von 45 Prozent belastet wird.