Übergangsbereich ausgeweitet - Midijobs

Durch die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich, verändert sich auch der Übergangsbereich (Midijobbereich). Aber nicht nur die untere Grenze steigt, auch die obere Midijobgrenze ist erhöht worden.

Minijobgrenze steigt auf 520 Euro

Zum 1.10.2022 wird die Minijobgrenze auf 520 Euro von bislang 450 Euro angehoben. Die Minijobgrenze ist nunmehr an den Mindestlohn gekoppelt und verändert sich künftig mit jeder Änderung des Mindestlohns. 

Keine U1-Umlagepflicht bei GmbH-Geschäftsführern

Geschäftsführer einer GmbH, die eine Mehrheit an den Gesellschaftsanteilen halten, sind in der Regel versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Damit entfällt für diese Personen auch die Abgabepflicht zur U1 und U2-Umlagekasse.

Betriebsveranstaltungen in der Lohnabrechnung

 Im Jahr 2022 stehen in vielen Betrieben wieder Betriebsfeste oder ähnliche betriebliche Aktivitäten an. Dabei sollten Sie aus Sicht der Lohnabrechnung stets ein paar Besonderheiten im Blick haben. Denn es stellt sich (gerade für Betriebsprüfer) im Nachgang oft die Frage, ob es sich um eine steuerfreie und beitragsfreie Betriebsveranstaltung handelt oder ob hier eventuell noch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

BAV-Förderbetrag in der Entgeltabrechnung

Der mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der gezahlt wird, wenn ein Arbeitgeber Beiträge für den Arbeitnehmer in eine Betriebliche Altersvorsorge zahlt.