Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Diese geben die Höhe des „unpfändbaren Arbeitseinkommens“ für Arbeitnehmer an. Diese Pfändungsfreigrenzen steigen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt nun wieder zum 1. Juli 2023.

 

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Beitragserhöhung Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben. Ferner wurde der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer auf 0,6 Prozent erhöht. Daneben wurde die Möglichkeit einer Beitragsherabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.

 

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Kurzarbeitergeld ab Juli 2023

Zum 30. Juni 2023 laufen auch die noch verbliebenen krisenbedingten Sonderregelungen für den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld aus. Somit gelten ab 1. Juli 2023 (wieder) die "alten" Voraussetzungen.

 

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Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant

Die Mindestlohnkommission hat einen Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 Ende Juni 2023 bekanntgegeben. Nach Abstimmung des Gremiums soll der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro steigen und 2025 auf 12,82 Euro.

 

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Pauschale Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung

Bereits seit Jahresbeginn 2023 gelten für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse neue Grenzwerte als Voraussetzung für die pauschale Lohnversteuerung. Neben der pauschalen Lohnversteuerung ist für kurzfristig Beschäftigte stets auch die individuelle Besteuerung nach den individuellen ELStAM möglich.

 

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