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Aktualisierung der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit sofortiger Gültigkeit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 aktualisiert.
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Anpassungen beim Mutterschutz
Ab 01.06.2025 greift ein neues „Mutterschaftsanpassungsgesetz“, welches die Schutzfristen bei Fehlgeburten neu regelt. Bislang waren nur Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche gesetzlich berücksichtigt. Mit dem neuen Gesetz besteht der Anspruch auf Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.
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Lohnsteuerbescheinigung 2024
Die Lohnsteuerbescheinigungen der steuerpflichtigen Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 sind bis spätestens Ende Februar 2025 an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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Minijobgrenze 2025 steigt auf 556 Euro
Ab 01.01.2025 gilt ein neuer Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) ab 01.01.2025. Die Minijobgrenze beträgt nunmehr 556 Euro.
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Jahresmeldungen 2024
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024 werden im Zuge der Januarabrechnung erzeugt und zum Versand bereitgestellt.