- Details
Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024 gestiegen
Seit 01.07.2024 sind die Pfändungsfreigrenzen gestiegen. Somit bleibt Arbeitnehmern, deren Lohn teilweise gepfändet wird, oftmals mehr Nettoentgelt zur Verfügung. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten für Abrechnungszeiträume ab 1.7.2024, so dass diese erstmalig ab Juli 2024 in der Abrechnung anzuwenden sind.
- Details
Keine Entgeltfortzahlung für neue Beschäftigte in der Wartezeit
Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, erhalten für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Während der ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung ist keine Entgeltfortzahlung vom Betrieb zu leisten.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Hier heißt es sinngemäß, dass „Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch von 42 Kalendertagen haben“ (§ 3 Absatz 1 EFZG). Dies gilt übrigens auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte.
- Details
Kurzfristigkeitsgrenzen 2024
Kurzfristige Beschäftigungen gehören zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Anders als bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen, kommt es hier auf die Einhaltung der Zeitgrenzen der Beschäftigung an.
- Details
Minijob und Steuern
Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Teil fast jeden Betriebs. Bei der Besteuerung der geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer wählen viele Betriebe die Pauschsteuer in Höhe von 2 %. Doch dies ist nicht immer die beste Wahl. Gewusst wie, kann der Betrieb hier ein Teil der Lohnnebenkosten bei Minijobbern sparen.
- Details
Feiertagszuschläge im Mai 2024
Der Mai 2024 ist ein echter Feiertagsmonat. Bereits der Monatserste ist ein Feiertag und im laufenden Monat warten auch einige Feiertage, die es in der Lohnabrechnung zu beachten gilt. Für die betriebliche Entgeltabrechnung stellt sich stets die Frage, ob Arbeitnehmer an den Feiertagen arbeiten oder nicht sowie ob bei der Arbeit an Feiertagen Feiertagszuschläge gezahlt werden.