Minijobgrenze steigt 2024

Die Minijobgrenze ist seit Oktober 2022 an die Mindestlohnhöhe gekoppelt. Das bedeutet, dass sie sich immer ändert, wenn sich der Mindestlohn ändert. Da dieser ab 1.1.2024 angehoben wird, verändert sich dann auch die Minijobgrenze.

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Lohnsteuer 2024 - neuer vorläufiger Programmablaufplan

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 3.11.2023 den aktuellen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht.

 

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Änderung im Midijobbereich 2024

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt über der geltenden Minijobgrenze und nicht mehr als 2.000 monatlich liegt, gelten als Arbeitnehmer im Übergangsbereich bzw. Midijobber. Für diese gelten besondere Beitragsberechnungsvorschriften in der Sozialversicherung.

 

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Mindestausbildungsvergütung steigt 2024

Auszubildende erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Die Werte sind nach den einzelnen Ausbildungsjahren gestaffelt und steigen seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung jährlich leicht an. Das gilt auch für 2024.

 

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Mindestlohn 2024 steigt erneut

Der Mindestlohn ist zuletzt zum 1.10.2022 auf 12 Euro erhöht worden. Ab 1.1.2024 soll er erneut angehoben werden und dann 12,41 Euro je Stunde betragen.

 

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