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Arbeitszeitaufzeichnungen im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Das heißt, Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten für Minijobber und kurzfristige Aushilfen aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind nach dem Mindestlohngesetz mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
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Minijob nach Steuerklasse abrechnen
Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsart. Über 7 Millionen Minijobs sind aktuell gemeldet und es werden regelmäßig mehr. Die große Beliebtheit dürfte vor allem im hohen Nettoentgelt für den Beschäftigten liegen. Denn in aller Regel arbeitet der Minijobber brutto für netto. Arbeitgeber tragen hingegen ca. 30 Prozent Lohnnebenkosten. Dies ist deutlich teurer als ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
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DSAK in Lohnabzug
Seit Mitte dieses Jahres wurde ein neues elektronisches Verfahren in die Entgeltabrechnung integriert. Es geht hierbei um die Bereitstellung eines elektronischen Datensatzes für die Krankenkassen bzw. Einzugsstellen zur Einrichtung und Pflege von Arbeitgeberkonten (DSAK).
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Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften
Auch Teilzeitkräfte haben einen Urlaubsanspruch. Denn sie gelten als Arbeitnehmer, so dass die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz auch für sie gelten. Doch wie berechnet sich der Urlaubsanspruch einer Teilzeitkraft?
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Mitarbeiter-PC-Programm und Sozialversicherung
Einige Firmen nehmen an sogenannten Mitarbeiter-PC-Programmen teil. Dabei schließen die Betriebe einen Vertrag mit einem Anbieter und können aktuelle Laptops, Smartphones oder PCs leasen. Dieser monatliche Leasingbeitrag stellt zahlreiche Betriebe vor geringere Herausforderungen als die Geräte neu anschaffen zu müssen. Die Arbeitnehmer beteiligen sich an der Leasingrate, indem sie auf einen Teil des Entgelts verzichten. So können Arbeitnehmer aktuelle Geräte günstig – auch privat – nutzen.