Pflege-Mindestlöhne sollen steigen

Im Pflegebereich gilt ein Branchen-Mindestlohn. Die dafür zuständige Pflege-Mindestlohnkommission hat sich für insgesamt höhere Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024 ausgesprochen. Eine weitere Steigerung soll dann 2025 kommen. Die Entscheidung liegt nun im BMAS, das sich aber schon wohlwollend zu der Anhebung geäußert hat.

 

 

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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024

Die Sachbezugswerte orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen.

 

 Die Änderungen sind am 30.11.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und gelten ab 1.1.2024.

 

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Voraussichtliche Rechengrößen Sozialversicherung 2024

Die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2024 liegt inzwischen vor und enthält die voraussichtlichen Rechengrößen zur Sozialversicherung. Das sind vor allem die neuen Beitragsbemessungsgrenzen. Diese steigen auch 2024 an.  

 

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Betriebsveranstaltungen 2024 - höherer Freibetrag geplant

Zum Beginn des Jahres 2024 soll das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" in Kraft treten. Dieses Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Aber auch für betriebliche Veranstaltungen hält das Gesetz eine positive Meldung bereit. 

 

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Arbeitszeitaufzeichnungen im Minijob

Für geringfügig Beschäftigte müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Das heißt, Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten für Minijobber und kurzfristige Aushilfen aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind nach dem Mindestlohngesetz mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

 

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