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Neue Lohnsteuerberechnung ab Juli 2023
Die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags zieht weite Kreise. Da die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung hat, ändert sich die Berechnungsformel für die Lohnsteuer ab Juli 2023.
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Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen ab Juli 2023
Bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags nimmt das Bundesland Sachsen eine besondere Position ein.
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023
Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Diese geben die Höhe des „unpfändbaren Arbeitseinkommens“ für Arbeitnehmer an. Diese Pfändungsfreigrenzen steigen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt nun wieder zum 1. Juli 2023.
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Das neue elektronische Arbeitgeberkonto (DSAK) 2023
Hat der Arbeitgeber einer neuen Krankenkasse eine Anmeldung für Beginn einer Beschäftigung übermittelt, wurde über den Postweg ein Formular versendet, damit die Krankenkasse ein volständiges Arbeitgeberkonto/Beitragskonto einrichten konnte.
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Beitragserhöhung Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben. Ferner wurde der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer auf 0,6 Prozent erhöht. Daneben wurde die Möglichkeit einer Beitragsherabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.