Inflationsausgleichsgesetz
Das Inflationsausgleichsgesetz soll Belastungen durch die kalte Progression abdämpfen und Menschen in einer Zeit der hohen Inflation vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch eine inflationsbedingte, ungewollt große Steuerlast schützen. Demnach soll das Inflationsausgleichsgesetz die Steuerlast an die Inflation anpassen. Von dieser Steuerentlastung profitieren rund 48 Millionen Steuerpflichtige der Bundesrepublik. Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 2. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Die darin geplanten Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Steuerentlastung: Was ändert sich durch das Inflationsausgleichsgesetz?
Eine Steuerentlastung ergibt sich aus dem für die Jahre 2023 und 2024 angepasstem Einkommensteuertarif. Diese soll die Effekte der kalten Progression ausgleichen, da die inflationsbedingten Lohnerhöhungen aufgrund der erhöhten Besteuerung des Einkommens oftmals sogar zu weniger Nettoentgelt bei Arbeitnehmern führen. Im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes wird außerdem der Grundfreibetrag zweimalig erhöht: ab 2023 auf 10.908 Euro und ab 2024 auf 11.604 Euro. Weil die Steuerentlastung ganz gezielt Familien unterstützen soll, wurde zudem das Kindergeld auf jeweils 250 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag wird aus diesem Grund sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 8.548 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen folgen am 1. Januar 2023 auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 auf 9.312 Euro. Laut Bundesfinanzministerium soll das Inflationsausgleichsgesetz damit allein im Jahr 2023 eine Steuerentlastung von 18,6 Milliarden Euro bringen. Für das Jahr 2024 wird eine Steuerentlastung von 31,8 Milliarden Euro veranschlagt. Explizit davon ausgenommen sind Menschen mit einem besonders hohen Einkommen, für die der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift, wobei auch der Spitzensteuersatz 2023 von aktuell 58.597 Euro auf 62.810 Euro sowie 2024 auf 66.761 Euro Jahreseinkommen angehoben wird.
Für 2024 ist Berichten zufolge ein Jahressteuergesetz 2024 geplant,welches nochmals in die Steuerberechnung eigreifen soll. Der Veröffentlichungszeitpunkt ist aktuell jedoch noch nicht bekannt.
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